Stressprävention

Immer mehr Menschen klagen über „Stress“ und stressbedingte Störungen. Aber was für den einzelnen Stress ist, ist individuell sehr verschieden. Allemal gilt: Besser als Kuration ist Prävention. Für diese Vorbeugung sind die sog. Coping-Strategien (Bewältigungsmechanismen), also das was jeder für sich tun kann, um Stress zu vermeiden bzw. ihm etwas entgegen zu setzen, wesentlich. Stress-Prävention kann also vieles beinhalten. Was genau, das wird im individuellen Gespräch erarbeitet.

An wen richtet sich dieses Angebot?

  1. Betriebe, Institutionen, etc. die Einzelcoaching und individuelle Beratung für Mitarbeiter/-innen buchen wollen. Im Sinne individueller betrieblicher Gesundheitsförderung, -managements.
  2. Betriebe, Institutionen, etc. die Gruppenangebote, Schulungen, Infoveranstaltungen, etc. für Ihre Mitarbeiter/-innen buchen wollen. Im Sinne gruppenbezogener betrieblicher Gesundheitsförderung, -managements.
  3. Betriebe, Institutionen, etc. die ein umfassendes Konzept brauchen, das Gesundheitsförderung in ihren Betrieb etabliert. Gesundheitsförderung nicht nur vertreten durch eine Einzelveranstaltung verstanden, sondern Gesundheit und Wohlbefinden als Handlungsleitlinie und Strukturmerkmal, im Sinne eines gesundheitsförderlichen, salutogenen Settings.
  4. Einzelpersonen (Privatkunden), denen an ihrer Gesundheit, an den Themen Glück und Lebenszufriedenheit, Stressprävention, Selbstsorge, etc. etwas liegt und die bereit sind, dafür zu investieren.
  5. Trainer, Coaches, Berater/-innen, die eine wissenschaftliche Begründung für ihre Inhalte benötigen, z.B. eine DIN A 4 Seite, die kompakt die Vorteile von Chronohygiene darstellt.

Inhalte/Methoden:

  • Ressourcenaktivierung
  • Stressfreie Kommunikation
  • Herzratenvariabilitätsmessung
  • Erlernen der sog. Herzintelligenz®
  • Einsatz von Biodots®
  • Potenzialanalyse „KraftBoxx“
  • Chronohygienische Maßnahmen
  • Zeitmanagement
  • Kognitive Umstrukturierung
  • Achtsamkeitspraxis
  • Selbstsorge
  • u.v.m.

Was ist sonst noch wichtig zu wissen?

Der Beratungsprozess basiert auf absoluter Freiwilligkeit.
Ich unterliege der Schweigepflicht (§203 StGB).
Die Einhaltung der Berufsordnung für freie Gesundheitsberufe, der Ethikrichtlinien und Standards zur Qualitätssicherung sind für mich obligatorisch (www.freie-gesundheitsberufe.de).
Arbeitgeber erhalten Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung
und Prävention für ihre Mitarbeiter bis zu 500,00 Euro pro Person/Jahr (§ 20a Abs. 1 Satz 1 SGB 5 – u.a. für die Stärkung persönlicher Kompetenzen). Keine Kassenzulassung, daher private Rechnungstellung.

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